Österreichs Gerichte: Hoffungslos überlastet.

Immer häufiger empfehlen Richter daher gleich zu Beginn eines Verfahrens Mediation als Alternative. Das Gerichtsverfahren wird nur dann fortgesetzt, wenn die Konfliktparteien eine Mediation verweigern oder wenn eine versuchte Mediation scheitert.

Wählt man von sich aus den Weg der Mediation, kann man sich die Unannehmlichkeiten einer gerichtlichen Klage von vornherein sparen.

Eine Mediation kann man mit oder ohne Anwälte beginnen. Das Ergebnis kann man von einem Anwalt prüfen oder als Vertrag niederschreiben lassen, bevor man ihm zustimmt.